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Unser
Service
Unser Service
ist die Prüfung und Überwachung von Flüssiggasbehälter-Anlagen
auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Unsere bundesweit
tätigen Partner sind befähigte Personen nach TRBS 1203-2,
Druckgefährdungen (bis 31.12.2002 Sachkundige nach § 32
Druckbehälterverordnung) und führen in unserem Auftrag
folgende Prüfungen und Serviceleistungen durch:
- Die Prüfung
vor Inbetriebnahme von Flüssiggasbehältern bis 3 t Fassungsvermögen,
- Wiederkehrende
äußere Prüfung von Flüssiggasbehältern
bis 3 t Fassungsvermögen - alle 2 Jahre,
- Prüfung
von Flüssiggas-Rohrleitungen vor Inbetriebnahme an Behältern
bis 3 t Fassungsvermögen, in denen das Gas in gasförmigem
Zustand befördert wird,
- Wiederkehrende
Prüfung von Flüssiggas-Rohrleitungen - alle 10 Jahre,
- Gasspürprüfung
an erdgedeckten Flüssiggasbehältern ohne Korrosionsschutz
mit besonderer Wirksamkeit - im Rahmen der äußeren
Prüfung alle 2 Jahre,
- Wiederkehrende
Prüfung von KKS-Anlagen mit galvanischen Anoden an Flüssiggasbehältern
bis 3 t (KKS = kathodischer Korrosionsschutz)
- im
Rahmen der äußeren Prüfung alle 2 Jahre,
- Reparatur-
und Wartungsarbeiten an Flüssiggasbehältern, bei denen
der Behälter nicht entleert werden muss.
Für Anfragen
zu unseren Prüfungen und Serviceleistungen verwenden Sie bitte
unser Kontaktformular. Wie werden uns dann
kurzfristig bei Ihnen melden.
Unsere Partner
bieten darüber hinaus weitere Prüfungen und Dienstleistungen
an. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten unserer Partner.
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